Warum das kein Einzelfall ist
Ein Kind lehnt einen Elternteil ab, ohne dass die Akte dafür einen Grund
im Verhalten dieses Elternteils nennt. Diese Seite stützt sich dabei auf
keine Diagnose und auf kein Syndrom, sondern auf das, was in den
Dokumenten steht: ausgefallene Umgänge, ausgebliebene Mitwirkung,
Termine und Daten.
Dass daraus ein Muster wird und kein Unglück, zeigt der Blick nach
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland
wiederholt wegen Verletzung von Art. 8 der Menschenrechtskonvention
verurteilt, weil Gerichte den Umgang nicht durchgesetzt haben — Elsholz
2000, Sahin und Sommerfeld 2003, Görgülü 2004, Anayo 2010. Zuletzt am
24. Oktober 2023 im Fall Sioud
gegen Deutschland (Nr. 48698/21, NJW 2024, 3575): Ein
Oberlandesgericht schloss den Umgang eines
Vaters für acht Monate aus, weil das Kind ihn ablehnte — ohne das Kind
erneut anzuhören und ohne Sachverständigengutachten. Der Gerichtshof sah
darin eine Verletzung von Art. 8.
Ludwigsburg · dieser Fall
Dieselben drei Schritte
—
Drei Wochen später, am 17. November 2023, entschied das
Bundesverfassungsgericht im Verfahren
1 BvR
1076/23, ein Gericht dürfe den Aufenthalt eines Kindes nicht allein
mit „Eltern-Kind-Entfremdung“ wechseln: Für elterliche Manipulation als
Erklärung kindlicher Ablehnung gebe es keinen empirischen Beleg, ebenso
wenig für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt.
Der Beschluss handelt von dieser Herausnahme. Um sie geht es hier nicht.
Beantragt ist das mildeste Mittel, das noch nie versucht wurde: eine
begleitete Anbahnung.
Das Muster wiederholt sich: Der benachteiligte Elternteil beschwert sich,
wird dadurch unbequem, und ab da geht es nicht mehr um das Kind, sondern
um ihn. Ein Elternteil, der die Bindung zu seinem Kind bedroht sieht,
wird laut. Das ist eine Reaktion, keine Eigenschaft. In diesen Verfahren
wird daraus die Eigenschaft.
In der Fachsprache heißen solche Verfahren hochstrittig. Das
Wort verteilt die Verantwortung gleichmäßig auf zwei Eltern und lässt
offen, was auf dem Spiel steht. Genauer wäre
Hochverletzlichkeitsverfahren — denn es benennt, wer in ihnen
verletzt wird: das Kind, und der Elternteil, der es verliert.
Wer darüber schreiben will, findet hier einen Fall, der über zehn
Jahre lückenlos belegt ist — und einen Gesprächspartner, der die
Fachbegriffe nicht erklärt bekommen muss.