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Erste Akteneinsicht am 22.09.2026 · Stand 27.10.2026

Jugendamt Ludwigsburg: Was die eigene Akte zeigt

Am 05.03.2026 vermerkt das ASD nach Angaben der Familienhilfe: Die Mutter möchte ein Gespräch mit ASD und Vater. Er erfährt es erst bei seiner ersten Akteneinsicht. Jede Station mit Beleg; die Sicht des Vaters ist gekennzeichnet.

Gesprächswunsch mit ASD und Vater – der Vater liest ihn erst bei der Akteneinsicht

Vorher · 05.03.2026
„Die Mutter möchte ein Gespräch mit ASD und Vater.“
Gesprächsnotiz des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) nach Angaben der Familienhelferin
Fundstelle: Jugendamtsakte S. 217

Auszug„Die Mutter möchte ein Gespräch mit ASD und Vater. Sie soll dieses Anliegen in einem Brief an ihn formulieren und der Vater wird schriftlich per Mail Rückmeldung … geben, ob er zu so einem Gespräch bereit ist. Falls ja, wird ASD den Rahmen klären.“

Nachher · 21.10.2026
„Diese Idee ist nicht mehr aktuell“
Franziska Keicher, ASD (fallzuständig), E-Mail an den Vater
Fundstelle: E-Mail vom 21.10.2026, 15:51 Uhr

Voller Wortlaut„Bezüglich des von Ihnen angefragten Gespräches gemeinsam mit der Mutter: Die Idee für dieses Gespräch kam vor einigen Monaten seitens der Mutter auf. Diese Idee ist nicht mehr aktuell und auch seitens des Jugendamtes sehen wir momentan thematisch keine Notwendigkeit eines gemeinsamen Gespräches auf Elternebene. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir uns bei Ihnen melden.“

Dazwischen: Der Vater erfährt vom Vermerk erst bei seiner ersten Akteneinsicht am 22.09.2026. Im eingesehenen Akten- und Mailbestand ist keine Anfrage an ihn dokumentiert.

Die Peaks 2020–2026

Zehn Stationen, jede mit Beleg. Was nur der Vater angibt, ist gekennzeichnet.

  1. 2020
    Vater

    Der Vater schlägt Jugendamt, Caritas und Gericht einen Dialog der Eltern vor:

    „einen emotionsbefreiten Dialog zum Konsens zu bewerkstelligen“
    Beleg: Mail des Vaters vom 18.03.2020; Verfahren 8 F 361/20 · Beleg in der geschützten Akte →
  2. 2021
    Vater

    Der Vater an das Amtsgericht: Er habe eine Mediation angefragt, ohne Antwort.

    „um Themen für eine Mediation zwischen uns als Eltern angefragt“
    Beleg: Stellungnahme des Vaters an das Amtsgericht vom 27.09.2021 · Beleg in der geschützten Akte →
  3. 2023
    Vater

    Schriftsatz seines Anwalts: Der Vater habe eine Mediation vorgeschlagen.

    „begleitende Mediation hinsichtlich der Paarkonflikte vorgeschlagen“
    Beleg: Schriftsatz an das Amtsgericht Ludwigsburg vom 06.02.2023 · Beleg in der geschützten Akte →
  4. 2020–2025
    Angabe des Vaters

    Jahre ohne Signal: Nach eigener Angabe erhält der Vater kein Gesprächsangebot der Mutter.

    Beleg: Angabe des Vaters
  5. 2024
    Gericht

    Umgang bis 31.05.2027 ausgesetzt; früher nur, wenn unter anderem das Jugendamt zustimmt:

    „und zudem das Jugendamt einen Umgang von Vater und Sohn als mit dem Kindeswohl vereinbar beurteilt“
    Beleg: Beschluss vom 10.06.2024, 8 F 361/20 UG, Tenor Ziffer 1 b · Beleg in der geschützten Akte →
  6. 2024/25
    Kind

    Schwere seelische Krise des Kindes, in der Akte des Jugendamts dokumentiert.

    Beleg: Jugendamtsakte, Vermerke 2024 und 2025. Einzelheiten bleiben zum Schutz des Kindes unveröffentlicht.
  7. 2026
    Jugendamt

    Das Signal, in der Gesprächsnotiz des ASD nach Angaben der Familienhelferin:

    „Die Mutter möchte ein Gespräch mit ASD und Vater.“
    Beleg: Jugendamtsakte S. 217
  8. März bis September 2026
    Befund

    Der Vater erfährt vom Vermerk erst bei der Akteneinsicht. Im eingesehenen Akten- und Mailbestand ist weder eine Anfrage an ihn noch eine Nachverfolgung durch das ASD dokumentiert.

    Beleg: Negativbefund: eingesehene Jugendamtsakte und Mailbestand des Vaters
  9. Erste Akteneinsicht

    Erste Akteneinsicht, 132 Tage nach dem Antrag. Erst hier liest der Vater vom Gesprächswunsch.

    Beleg: Antrag vom 13.05.2026; Bescheid vom 05.08.2026 · Mehr dazu ↓
  10. Jugendamt

    Antwort des ASD auf seine Nachfrage vom 20.10.2026:

    „Diese Idee ist nicht mehr aktuell“
    Beleg: E-Mail vom 21.10.2026, 15:51 Uhr
6Jahre vom Beginn des Umgangsverfahrens (Antragsschrift 11.03.2020) bis zur ersten Akteneinsicht
Erste Akteneinsicht

Erste Akteneinsicht – nach rund 6 Jahren

  1. Umgangsvereinbarung beim Landratsamt: Das Jugendamt kennt die Familie seit mindestens 2018. Beleg in der geschützten Akte →
  2. Das Umgangsverfahren 8 F 361/20 beginnt mit einer Antragsschrift; das Gericht stellt sie am 16.03.2020 zu. Dokument vom 11.03.2020, in der Akte abgelegt unter 16.03.2020 · Beleg in der geschützten Akte →
  3. Antrag auf Akteneinsicht.
  4. Erste Einsicht (Termin 08.09.2026 vom Amt wegen „Arbeitsanfall“ verschoben).
Einordnung des Vaters · Dirk Peter

Das Bild vom Querulanten und Störer passt nicht zu diesen Daten: Ein Querulant nähme jedes Quartal Akteneinsicht. Ich habe die Akte des Jugendamts nach rund sechs Jahren zum ersten Mal gesehen – und erst dort gelesen, dass die Mutter ein Gespräch mit ASD und mir wollte. Auf dieses Signal habe ich sechs Jahre gewartet.

Erste und einzige Einsicht in die Jugendamtsakte: Angabe des Vaters; in der Akte ist keine frühere dokumentiert. Einsicht von Anwälten in Gerichtsakten ist davon getrennt.

Vier Sätze des Amts

Wörtlich aus Akte und Mails, mit Datum und Fundstelle.

Wortlaut aus der Akte
„… eine Ablehnung der Akteneinsicht in Form eines Bescheides verschicken, was ich gut finde.“
Jens Prillwitz, GT-Leitung 404 ASD, interne E-Mail
Fundstelle: Jugendamtsakte S. 175

Voller Wortlaut„Frau Lorang hat angeregt, dass wir eine Ablehnung der Akteneinsicht in Form eines Bescheides verschicken, was ich gut finde.“

Ausgang: Einsicht in die Hilfeakte gewährt (Bescheid vom 05.08.2026), erfolgt am 22.09.2026.

Wortlaut aus der Akte
„Leider ist das Gericht auf diesen Trick teilweise reingefallen.“
Jens Prillwitz, GT-Leitung 404 ASD, interne E-Mail zur Trikot-Übergabe
Fundstelle: Jugendamtsakte S. 178Wortlaut ungekürzt

Hinweis„Trick“ ist die Wertung des Amts, keine Feststellung über das Gericht.

Wortlaut aus der Akte
„Infopflicht ist Nebenaufgabe!“
Gesprächsnotiz des ASD nach Gespräch mit der Familienhelferin, Voraussetzungen für die Weiterführung der Familienhilfe
Fundstelle: Jugendamtsakte S. 216

Voller Wortlaut„Auftragsklärung klar abgrenzen: Infopflicht ist Nebenaufgabe!“

Wortlaut aus einer E-Mail des ASD
„dass nicht in regelmäßigen Abständen durch Nachfrage bei Finn eine Überprüfung erfolgt“
Franziska Keicher, ASD (fallzuständig), E-Mail an den Vater
Fundstelle: E-Mail vom 02.06.2026, 16:14 Uhr

Voller Wortlaut„Und genau deswegen ist es wichtig, dass nicht in regelmäßigen Abständen durch Nachfrage bei Finn eine Überprüfung erfolgt, ob die Notwendigkeit besteht, diese Regelung aufrecht zu erhalten, sondern sich nach Finns Tempo zu richten und das Thema dann aufzugreifen, wenn er es von selbst aufbringt.“

HinweisMit „diese Regelung“ ist der Umgangsausschluss gemeint. Nach dem Beschluss vom 10.06.2024 setzt ein früherer Umgang unter anderem eine positive Beurteilung des Jugendamts voraus.

Zum Vergleich

Werner Liebig, Umgangsbegleiter beim Kinderschutzbund, in seiner Notiz zu den von ihm begleiteten Umgängen (Anlage zu seiner E-Mail vom 14.04.2024): „Ich frage mich, warum der Umgang begleitet werden muss.“

Seine Notiz im Wortlaut → · Dokument vom 14.04.2024, in der Akte abgelegt unter 24.04.2024 · Beleg in der geschützten Akte →

Meinung des Vaters · Dirk Peter

Kontrolle fürs Jugendamt

Meine Bewertung als Vater: Das Jugendamt Ludwigsburg arbeitet in diesem Fall gegen den Vater statt mit ihm. Den Gesprächswunsch der Mutter, auf den ich sechs Jahre gewartet habe, habe ich erst in der Akte gelesen.

Das ist meine Meinung, keine Tatsachenbehauptung über Absichten Einzelner. Die Tatsachen stehen oben, mit Fundstelle.

Was ich fordere

  • Will ein Elternteil reden, erfährt der andere es zeitnah und nachweisbar.
  • Beide sorgeberechtigten Eltern werden zu jedem Hilfeplangespräch eingeladen.
  • Eine unabhängige Fachaufsicht entscheidet Beschwerden über das Jugendamt in festen Fristen.

Beteiligte

Jede Person mit eigener Seite: Funktion, Zeitraum, belegte Handlungen.

Alle Beteiligten →

Zur Einordnung

Diese Seite dokumentiert ausschließlich behördliches und berufliches Handeln in einem familiengerichtlichen Verfahren (Sozialsphäre). Jede Zeile nennt Datum, Handlung und das Schriftstück, aus dem sie stammt. Zitate sind wörtlich. Wertungen stehen hier nicht als Tatsache; wo der Vater seine Sicht schildert, ist das ausdrücklich gekennzeichnet.

Wer hier genannt ist und eine Angabe für unrichtig hält, erhält Antwort. Belegbar unrichtige Angaben werden umgehend berichtigt, eine Stellungnahme wird auf Wunsch ungekürzt auf dieser Seite veröffentlicht: dirk@vatersorgen.de.